Konditionen

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Premium Senioren Assistenz Konditionen
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Konditionen

Eine Verfügbarkeit ist nach individueller persönlicher Absprache mit dem Klienten, kurz und/oder langfristig möglich.

Ein Erstgespräch ist immer unverbindlich und kostenfrei.


 Auf vielfältigen Wunsch der Interessenten bieten wir seit dem 01.06.2019 “Kennlernpreise” für neue Klienten an. 

Ansonsten erhält die  PREMIUM Senioren Assistenz  für Ihre Tätigkeit eine festgelegte Vergütung pro Stunde. 

(Kleinunternehmerregelung nach § 19 StG ohne Steuer) . 

Bei mehrstündigen Buchungen bieten wir vorteilhafte Paketpreise .

Greift die Kleinunternehmerregelung nicht mehr, so versteht sich der jeweilige Stundenlohn zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

Für Leistungen der PREMIUM Senioren Assistenz in den Abendstunden, an Wochenenden und/oder gesetzlichen Feiertagen werden  Zuschläge auf den Stundensatz berechnet

Premium Senioren Assistenz

Abendstunden nach 19:00 Uhr nach Absprache

Premium Senioren Assistenz

Sonn- und Feiertage nach Absprache

Die Entfernungskilometer vom Bürositz der PREMIUM Senioren Assistenz zum Klienten sind bis 10 km Entfernung kostenfrei. Darüber hinaus werden pro weiterem Entfernungs­kilometer EUR 0,60 berechnet. Die Entfernungskilometer werden auch für jedwede Fahrten die mit und/oder für den Klienten durchgeführt werden veranschlagt.

Sämtliche Zusatzkosten, die während der Dienstleistungszeit oder zur Erfüllung der Dienstleistung vorab entstehen, sind vom Klienten zu tragen. Ausgelegte Vorleistungskosten (z.B. Tickets, Besorgungen, etc.) werden dem Klienten umgehend in Rechnung gestellt.

Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende.

Die Zahlung der Rechnung erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Rechnungslegung per Überweisung.

Hinweis: Nach §35a EStG dürfen Sie 20%, jedoch maximal EUR 4.000 der Kosten für die Dienstleistungen der Premium Senioren Assistenz von Ihrer Steuer absetzen.

Dafür reichen Sie bitte die Rechnungen, die Sie erhalten haben zusammen mit Ihrer Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt ein. Barzahlungen, selbst mit Quittung, erkennt das Finanzamt nicht an.

Die PREMIUM Senioren Assistenz verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstleistungs­verhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle erhaltenen persönlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

Haftbar ist ausschließlich nur die als Senioren Assistenz (Auftragnehmer) genannte Person.

Haftungsausschluss

Verantwortlich für den Inhalt sind Bettina Blendermann und Kirsten Frey.

Als Dienstanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Wir wenden die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an.

Die AGBs, die Datenschutzerklärung und das Impressum finden Sie hier hinterlegt.

Wichtig: Haftbar ist ausschließlich nur die als Auftragnehmer genannte Person.

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