AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
Die Premium Senioren Assistenz (Auftragnehmerin) bietet Dienstleistungen an, die es den Klienten (Auftraggeber) ermöglicht ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit so lange wie möglich aufrecht zu erhalten und so die Lebensqualität zu verbessern und zu erhalten. Angestrebt wird der Verbleib der Klienten im gewohnten persönlichen Umfeld. Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell mit jedem einzelnen Klienten auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt.
Als Auftraggeberin wird in dieser AGB der Vertragspartner bezeichnet mit dem ein Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. Auftraggeberin kann somit eine/ein Seniorin/ Senior, eine Familienangehörige bzw. ein Familienangehöriger oder auch eine gesetzliche Vertreterin bzw. gesetzlicher Vertreter sein.
2.Leistungsabgrenzung
Die Auftragnehmerin darf keine Unterstützung im Sinne von Pflegeleistungen übernehmen oder anbieten. Ebenso ist sie nicht autorisiert, Medikamente zu verabreichen oder die Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen zu überwachen.
3. Erstberatung
In der Erstberatung steht das persönliche Kennenlernen an erster Stelle. Dabei werden zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin/ Auftragnehmer alle Rahmenbedingungen besprochen und abgestimmt, die für eine klar definierte Beauftragung erforderlich sind. Individuelle gesundheitliche Einschränkungen, die verschiedene Aktivitäten nicht zulassen, sind der Auftragnehmerin mitzuteilen, damit diese darauf vorausschauend und mit gegebener Rücksichtnahme eingehen kann.
4. Auftragserfüllung
Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt, wenn die/der Auftragnehmerin/ Auftragnehmer nicht unverzüglich dagegen Einwände erhebt. In diesem Fall sind Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung oder Erfüllung schriftlich zu formulieren und der Auftragnehmerin zuzuleiten.
5.Termine
Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine zwischen der Auftragnehmerin und dem/der Auftraggeber/in gelten als verbindlich.
Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens der Auftragnehmerin/ Auftragnehmer wird mit der Auftragnehmerin zeitnah ein Ersatzterminvereinbart.
Absagen seitens der Auftraggeberin/ Auftraggeber von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da solche Leerzeiten seitens der Auftragnehmerin kurzfristig kaum anderweitig disponiert werden können. Terminausfallkosten werden dennoch in der Regel nicht erhoben. Gegebenenfalls bereits angefallen Kosten für Buchungen, Anzahlungen oder Stornierungen werden der/dem Auftraggeberin / Auftraggeber allerdings in Rechnung gestellt.
6. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte (oder bestimmte) Zeit geschlossen. Es ist beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.
7. Haftungsbegrenzung
a) Für Schäden und Folgeschäden die nachweislich die Auftragnehmerin zu vertreten hat, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.
b) Im Rahmen der Dienstleistungserbringung bietet die Auftragnehmerin keinen gewerblichen Personentransport an. Für Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahren der/des Auftraggeberin/ Auftraggebers bzw. der/des Leistungsempfängerin entstehen könnten, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.
c) Im Falle von Terminabsagen seitens der Auftragnehmerin aufgrund belegbarer Gründe wird jegliche sonstige Haftung hieraus ausgeschlossen.
8. Vergütung
Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine festgelegte (ggf. einmalige) Vergütung in Form eines festgelegten Stundensatzes (Kleinunternehmerregelung nach § 19 StG ohne Steuer) oder als Pauschale gemäß Preisliste. Greift die Kleinunternehmerregelung nicht mehr, so versteht sich der Stundenlohn zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Leistungen des Auftragnehmers in den Abendstunden, an Wochenenden und/oder gesetzlichen Feiertagen werden mit folgenden Zuschlägen auf den Stundensatz berechnet:
➢ Abendstunden nach 19:00 Uhr mit 50 %
➢ Wochenende und Feiertage mit 40 %
Entfernungskilometer vom Bürositz des Auftragnehmers zum Auftraggeber sind bis 10 km Entfernung kostenfrei. Darüber hinaus werden pro weiterem Kilometer EUR 0,60 berechnet. Die Entfernungskilometer werden auch für jedwede Fahrten die mit und/oder für den Klienten durchgeführt werden veranschlagt. Sämtliche Zusatzkosten, die während der Dienstleistungszeit oder zur Erfüllung der Dienstleistung vorab entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen. Vom Auftragnehmer ausgelegte Vorleistungskosten (z.B. Tickets, Besorgungen, etc.) werden dem Auftraggeber umgehend in Rechnung gestellt
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.